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Das Fanal von Falkenstein.


Buchvorstellung am 8. Mai 2007, 19 Uhr, im Landgericht Zwickau


Musikalische Umrahmung
Prof. Matthias Eisenberg (Orgel) und Detlev Hoffmann (Violine) u. a. mit der Komposition "
in memoriam Rolf Günther" von Renate Käbisch

Dr. Käbisch - Fanal von Falkenstein - Ein Teil der Zuhörer im Landgericht Dr. Käbisch - Fanal von Falkenstein - Prof. Matthias Eisenberg und Detlev Hoffman Dr. Käbisch - Fanal von Falkenstein - Bei der Signierung des Buches

Während der Buchpräsentation wurde folgende schriftliche Erklärung den Zuhörern gegeben:


I. Danksagung


Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, denen zu danken, die meine Studie gefördert und den heutigen Abend ermöglicht haben. An erster Stelle ist hier die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung, die durch Angelika Barbe vertreten wird, zu nennen. Zu den Bildungsschwerpunkten der Landeszentrale gehört die Vermittlung von Kenntnissen über politische Strukturen und deren Missbrauch. Die Verzweiflungstat Rolf Günthers am 17. September 1978 ist ein solches Ereignis, das wie in einem Brennglas die Menschenverachtung des DDR-Systems aufzeigt.

Als zweites möchte ich dem Landgericht Zwickau und insbesondere dem Landgerichtspräsidenten Jürgen Kränzlein danken, der nicht nur die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt hat. Seit der Wende bemüht er sich in vielen Veranstaltungen, die Geschichte der Region aufzuarbeiten. Dabei ist er der festen Überzeugung, dass eine Aufarbeitung zu kurz greift, wenn sie allein juristisch erfolgt.

Als drittes möchte ich den vielen Menschen danken, die mir als Gesprächspartner zur Verfügung standen, um die in den Stasiakten dokumentierte Sicht mit Zeitzeugenberichten zu ergänzen und kritisch lesen zu können. Auf diese Weise ergibt sich ein Gesamtbild der Ereignisse, das ich mit dem vorliegenden Buch zur Diskussion stelle. Der Dank gilt auch all denen, die mich beraten und unterstützt haben. Ohne die Mithilfe vieler wäre das Buch nicht möglich gewesen.

Als viertes möchte ich Kantor Prof. Matthias Eisenberg und dem Violinenspieler Detlev Hoffmann, die u. a. Kompositionen meiner Frau Renate Käbisch zum Erklingen bringen werden, danken. Mit der musikalischen Umrahmung wird symbolhaft deutlich, dass das Fanal auf unterschiedlichster Weise aufgearbeitet werden kann.

Als letztes möchte ich dem Verleger Christoph Lenhartz von der Edition La Colombe danken. Er hat den Text kritisch lektoriert und die Drucklegung betreut, so dass die Ergebnisse meiner Untersuchung in einer angemessenen Form der Öffentlichkeit vorgestellt werden können. Wie viele andere betrachten wir das Buch nicht als Schlussstrich, sondern als Anregung für weitere Untersuchungen und als Diskussionsgrundlage.

II. Missverständnisse


Im Vorfeld der heutigen Buchvorstellung ist es zu Missverständnissen gekommen, was das Thema und das Ziel meiner Studie angeht. Auf vier dieser Missverständnisse möchte ich näher eingehen:

III. Thesen



IV. „Zur Zukunft gehört die Erinnerung“ – Zukunftsperspektiven


Vergleicht man die heutige Erinnerung an Rolf Günther mit der an Oskar Brüsewitz, so fallen Unterschiede auf: Brüsewitz hat schon mit dem im Jahr 1977 gegründeten Brüsewitz-Zentrum einen Ort gefunden, in dem seine Geschichte im Kontext des DDR-Unrechtsstaates aufgearbeitet wurde. Seitdem sind zahllose Artikel erschienen, und der Katalog der Deutschen Bücherei Leipzig zählt allein 11 Monographien, die sich mit seinem Fanal beschäftigen. Heute gibt es vor der Kirche in Zeitz ein Denkmal, das an seine Tat erinnert, und zum 30. Jahrestag seiner Selbstverbrennung fand ein Gedenkgottesdienst unter Anwesenheit des Landesbischofs der Kirchenprovinz Sachsen statt.

Es gibt sicher viele Gründe, warum Rolf Günther bis heute nicht die Aufmerksamkeit wie Oskar Brüsewitz gefunden hat. Für diese Diskrepanz könnten drei Gründe maßgebend sein: Mit Brüsewitz wurden bereits die politischen Verhältnisse in der DDR aufgearbeitet, so dass man nicht ein zweites Beispiel braucht, um den Unrechtsstaat zu erkennen. Ein zweiter Grund könnte auch darin bestehen, dass Staat und Kirche 1978 übereinkamen, den Fall Günther als innerkirchlichen Unfall zu behandeln, der zudem unter die seelsorgerliche Schweigepflicht fällt. Es scheint, dass die damalige offizielle Sprachregelung bis heute wirkt. Ein dritter Grund könnte schließlich darin bestehen, dass Brüsewitz gegen den DDR-Staat protestierte, Günther hingegen gegen Missverständnisse in der sächsischen Landeskirche. Brüsewitz bestätigt damit ein Selbstbild von Kirche, die geschlossen gegen den SED-Staat in Opposition ging, während Günther eher die innere Zerrissenheit vieler Gemeinden und Landeskirchen dokumentiert.

Was in der Kirchenprovinz Sachsen möglich ist, sollte meines Erachtens auch für die sächsische Landeskirche handlungsleitend sein. Dazu vier konkrete Vorschläge:



Aus der Freien Presse vom 10. Mai 2007


Dr. Käbisch - Fanal von Falkenstein - Auszug Freie Presse 10. Mai 2007

Zusammenfassung: